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Ruder Sicherheits-Tipps
Seegemeinden an der Goldküste

RUDER SICHERHEITS-TIPPS

Meiden der inneren Uferzone 150 Meter vom Ufer entfernt
Die innere Uferzone soll in erster Linie den Badenden und Schwimmern dienen. In dieser Zone ist auch die Verwendung von Badehilfsmitteln wie Luftmatratzen oder Schwimmreifen erlaubt. Zudem befinden sich an vielen Stellen entlang der Ufer Bojenfelder mit stationierten Schiffen. Da in der Regel mit dem Rücken in Fahrtrichtung gerudert wird, und daher die Sicht nach vorne stark behindert ist, empfiehlt die Wasserschutzpolizei allen Ruderern, diese Zone nach Möglichkeit zu meiden, um Konflikte und Unfälle zu vermeiden.

Anbringen der vorgeschriebenen Beleuchtung während der Dämmerung und in der Nacht
Leider sind die modernen Rennruderboote in der Regel nicht mit einer festmontierten Beleuchtung ausgerüstet. Trotzdem gelten auch für diese Schiffe die entsprechenden Beleuchtungsvorschriften in der Dämmerung und in der Dunkelheit. Im Interesse der Sicherheit der Ruderer ist mindestens ein rundherum sichtbares weisses Licht anzubringen. Dieses kann entweder an einem Stab in der Nummernhalterung am Bug des Schiffes angebracht werden oder einer der Ruderer trägt links und rechts am Arm sogenannte Reiterlampen, die in jedem grösseren Sportgeschäft erworben werden können.

Bei Ruderboote sind Rettungsgeräte sind nicht vorgeschrieben
Übrige Ausrüstung

Schöpfer oder Eimer

Horn oder Mundpfeife


Quelle: Seepolizei Zürich




• Freiwillige Rücksichtsregeln für Ruderer PDF download

• Erweiterte Uferzonen im Seebecken der Stadt Zürich PDF download


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