
Rettungsgeräte für Motorschiffe bis 30 kW Antriebsleistung
1. Für jede an Bord befindliche Person eine Rettungsweste, -kragen, -ring oder Kissen mit einem Mindestauftrieb von 7,5 kg
2. Für Kinder unter 12 Jahren dürfen nur passende Rettungswesten mit integriertem Kragen oder Rettungskragen verwendet werden.
Übrige Ausrüstung |
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Schöpfer oder Eimer |
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Hupe oder Horn |
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Notflagge, rot; Abmessung: 60 x 60 cm |
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Bootshaken |
• | Ruder oder Paddel, sofern das Schiff damit fortbewegt oder gesteuert werden kann |
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Anker mit Trosse oder Kette; 3 Bootslängen, mindestens aber 20 m lang |
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Feuerlöscher mit 2 kg Inhalt, sofern ein eingebauter Motor vorhanden ist |
• | Zusätzlicher Feuerlöscher mit gleichem Inhalt oder eine Löschdecke, sofern eine Heiz- oder Kocheinrichtung vorhanden ist |
Rettungsgeräte für Motorschiffe über 30 kW Antriebsleistung
1. Für jede an Bord befindliche Person eine Rettungsweste, -kragen, -ring oder Kissen mit einem Mindestauftrieb von 7,5 kg
2. Für Kinder unter 12 Jahren dürfen nur passende Rettungswesten mit integriertem Kragen oder Rettungskragen verwendet werden.
Übrige Ausrüstung |
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• |
Eimer |
• |
Lenzpumpe |
• |
Hupe oder Horn |
• |
Notflagge, rot; Abmessung: 60 x 60 cm |
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Bootshaken |
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Ruder oder Paddel, sofern das Schiff damit fortbewegt oder gesteuert werden kann |
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Anker mit Trosse oder Kette; 3 Bootslängen, mindestens aber 20 m lang |
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Tauwerk mit ausreichender Haltekraft |
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Feuerlöscher mit 2 kg Inhalt, sofern ein eingebauter Motor vorhanden ist |
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Zusätzlicher Feuerlöscher mit gleichem Inhalt oder eine Löschdecke, sofern eine Heiz- oder Kocheinrichtung vorhanden ist |
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Rettungswurfgerät mit 10 m Wurfleine |
Quelle: Seepolizei Zürich