Login intern  |  Sitemap  |  Suchen  |  Über uns  |  Kontakt  |  Home  
Das Fischereiregal
Seegemeinden an der Goldküste

DAS FISCHEREIREGAL

Das Recht zum Fischfang ist im Kanton Zürich ein Regal des Staates. Der Begriff "Regal" hat seinen Ursprung im Lateinischen und bedeutet ein hoheitliches, eigentlich königliches Nutzungsrecht. Im Mittelalter hatten Könige, bzw. Landesfürsten und die Kirche das Recht, die Fische in ihrem Hoheitsgebiet zu nutzen. Nach der Französischen Revolution nahm der Kanton Zürich mit dem Fischereigesetz von 1809 alle Fischenzen, die nicht nachweisbar im Eigentum von Privaten, Korporationen oder Gemeinden standen, für sich in Anspruch. Der Kanton nutzt das Regal als Einnahmequelle. Er übt das Recht zum Fischfang nicht selbst aus, sondern verleiht es an Dritte. Heute werden für alle Fliessgewässer das Revier- oder Pachtsystem und für den Zürichsee, Greifensee und Pfäffikersee das Patentsystem angewendet. Das Fischereiregal als Vermögensobjekt wird nicht nur genutzt, sondern auch unterhalten bzw. gehegt. Dazu betreibt der Kanton Zürich heute Fischzuchtanlagen. In diesen werden, als Kompensation zu den schädlichen Umwelteinflüssen auf die Naturverlaichung der Fische, bedrohte Fischarten erbrütet und aufgezogen. Die Erweiterung der Brut- und Aufzuchtmöglichkeiten auf weitere, wirtschaftlich unbedeutende, jedoch ökologisch wertvolle Fischarten ist notwendig. Die Finanzdirektion überträgt das Recht zur Ausübung der Fischerei in Form der Pacht, der Unterpacht, der Abgabe von Fischereikarten oder von Patenten.

Wetter
WETTER AN DER GOLDKUESTE
Notfallnummern

Sanitätsnotruf

144

Polizeinotruf

117

Feuerwehrnotruf

118

REGA

1414

weitere Notfallnummern >>

See
 
  Login intern  |  Sitemap  |  Suchen  |  Über uns  |  Kontakt  |  Home  
  rechtliche Hinweise  |  Datenschutz  |  Impressum